Waschanlage und Trockenmechanische Behandlungsanlage

Technik für die Umwelt:

Die Lösung der Altlastenproblematik ist nach wie vor eine der großen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Von den möglichen Sanierungstechniken haben sich in den letzten Jahren die Bodenwaschverfahren besonders bewährt.

Die von uns entwickelte Waschanlage für mineralische Abfälle in Kombination mit der Trockenmechanischen Behandlung ist eine zuverlässige und leistungsstarke Methode zur Reinigung und Sanierung von kontaminierten Böden, belasteten Abbruchmaterialien, Gleisschotter und anderen verunreinigten mineralischen Abfällen.

In unsere Anlage werden diese Abfälle gesiebt, gebrochen und/oder gewaschen. Dadurch werden die enthaltenen Störstoffe weitestgehend abgetrennt.

Für die trockenmechanische Behandlung stehen uns unterschiedliche Siebanlagen und Brecher Fraktionierung und Aussortierung von Störstoffen zur Verfügung.

In der Waschanlage werden die Schadstoffe mechanisch mit Hilfe von Wasser und ggf. Waschzusätzen ausgewaschen. Diese Schadstoffe reichern sich hierbei in der feinstkörnigen Fraktion sowie im Waschwasser an. Anschließend erfolgt eine Trennung der Kornfraktionen durch nassmechanischen Aufschluss. Die mit Schadstoffen angereicherten Feinstpartikel werden vom Waschwasser getrennt und müssen als schadstoffbelastetes Konzentrat entsorgt werden. Das Abwasser wird in nachgeschalteten Aufbereitungsanlagen gereinigt.

Die gereinigten Fraktionen werden einer Verwertung zugeführt.

Mit unserem Zwischenlager können wir innerhalb kürzester Zeit Massen aus Havariefällen oder Baumaßnahmen, bei denen unvorhergesehene Altlasten auftreten, zur Zwischenlagerung aufnehmen. Dies ermöglicht eine bedeutende Reduzierung der Baustillstandszeiten.

In unserer Anlage können jährlich bis zu 150.000 t Boden, Bauschutt, Gleisschotter und andere mineralische Abfälle angenommen und trockenmechanisch behandelt werden. Hiervon können noch bis zu 60.000 t pro Jahr zusätzlich in unserer Bodenwaschanlage gewaschen werden.

Wir sind ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG.

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